Regierungspräsidium Stuttgart
Abt. 7 Schule und Bildung

Zeugnisanerkennungsstelle

Postfach 10 36 42, 70031 Stuttgart
Tel.: 0711 904-40-700

Die Zeugnisanerkennungsstelle des RP Stuttgart führt Bewertungen von Bildungsnachweisen aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland durch im Hinblick auf die evtl. Zuerkennung eines vergleichbaren hiesigen Bildungsabschlusses, z. B.: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss/Fachschulreife, Hochschulreife, Fachhochschulreife u. a.

Gemäß der Gebührenordnung des Kultusministeriums wird für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen je Bildungsabschluss eine Gebühr von 100,- Euro erhoben.

Es werden zunächst folgende Unterlagen benötigt:

  • Name und Vorname (ggf. Nachweis über Namensänderung zum Zeugniseintrag)
  • Angaben (Nachweise) zu Staatsangehörigkeit und Wohnsitz
  • tabellarischer Lebenslauf (mit Angaben zum bisherigen Schulbesuch)
  • Angaben (Nachweise) zum ggf. zuletzt erworbenen deutschen Schulabschluss
  • genaue Angaben (Nachweise) zu den im Ausland erworbenen Bildungsnachweisen (Schulabschlusszeugnisse mit Fächer- und Notenübersicht)
  • Angabe, wofür die Bewertung benötigt wird
  • sofern zutreffend:
    Nachweis über Art, Dauer und Inhalte eines Hochschulstudiums, Hochschulabschluss, ggf. Hochschulaufnahmeprüfung (z. B. Fächer und Notenübersichten, Studienbuch, Diplom)
  • ggf. deutschsprachige Übersetzungen

Zuständigkeiten

Familienname Buchstabe

Ansprech-
partner

A - E

Herr Schröder

F - M

Herr Baumgart

N - Z

Herr Böbel

 

Die erforderlichen Unterlagen sind in Form von amtlich beglaubigten Fotokopien einzureichen. Zuständig für die Bewertung ist zunächst die Zeugnisanerkennungsstelle des Bundeslandes, in dem sich der Wohnsitz des Antragstellers befindet.

Die Unterlagen sind mit Absender-Postanschrift zu senden an:

Regierungspräsidium Stuttgart
Abt. 7 Schule und Bildung
Anerkennungsstelle
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr oder nach besonderer Vereinbarung

Studienbewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die im Ausland einen Hochschulzugang erworben haben, richten ihre Bewerbung direkt an die Hochschule ihrer Wahl oder - für Fachhochschulbewerbungen - zur zentralen Zeugnisanerkennung an das Ausländerstudienkolleg (ASK) Konstanz.
Studienbewerber für die Berufsakademie gelangen über die Zentrale Auslandskoordinationsstelle für Berufsakademien zur zentralen Zeugnisanerkennungsstelle für die Berufsakademien Baden-Württemberg.