Regierungspräsidium Stuttgart
Abt. 7 Schule und Bildung
Postfach 10 36 42, 70031 Stuttgart
Tel.: 0711 904-40-700
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Die Zeugnisanerkennungsstelle des RP Stuttgart führt Bewertungen von Bildungsnachweisen aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland durch im Hinblick auf die evtl. Zuerkennung eines vergleichbaren hiesigen Bildungsabschlusses, z. B.: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss/Fachschulreife, Hochschulreife, Fachhochschulreife u. a. Gemäß der Gebührenordnung des Kultusministeriums wird für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen je Bildungsabschluss eine Gebühr von 100,- Euro erhoben. Es werden zunächst folgende Unterlagen benötigt:
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Die erforderlichen Unterlagen sind in Form von amtlich beglaubigten Fotokopien einzureichen. Zuständig für die Bewertung ist zunächst die Zeugnisanerkennungsstelle des Bundeslandes, in dem sich der Wohnsitz des Antragstellers befindet.
Die Unterlagen sind mit Absender-Postanschrift zu senden an:
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr oder nach besonderer Vereinbarung
Studienbewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit,
die im Ausland einen Hochschulzugang erworben haben, richten ihre Bewerbung
direkt an die Hochschule ihrer Wahl oder - für Fachhochschulbewerbungen
- zur zentralen Zeugnisanerkennung an das Ausländerstudienkolleg (ASK)
Konstanz.
Studienbewerber für die Berufsakademie gelangen über die Zentrale
Auslandskoordinationsstelle für Berufsakademien zur zentralen Zeugnisanerkennungsstelle
für die Berufsakademien Baden-Württemberg.