Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Das Arbeitsschutzgesetz von 1996 schreibt durch Fachleute erhobene Beurteilungen der Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten an allen Arbeitsplätzen (somit auch der Lehrer und Lehrerinnen) vor und verlangt gleichzeitig ihre Dokumentation und fachliche Vorschläge zur Minimierung bzw. zur Beseitigung der Gefährdungen. Hierzu wird ein Pilot-Projekt (GA-LBW) an baden-württembergischen Schulen durchgeführt.

Dr. Lindemeier (Ltd. Betriebsarzt der Leitstelle Betriebsärztlicher Dienst der Kultusverwaltung) hat eine standardisierte und formalisierte Gefährdungscheckliste für dieses Projekt gestaltet. Diese Liste wird in EDV-Form von Fachärztinnen und -ärzten sowie von Sicherheitsingenieuren zweier großer überregionaler Dienstleistungsunternehmen für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik eingesetzt und die Gefahren in persönlichen Interviews erfasst bzw. in sogenannten Begehungen der Lehrer- und Lehrerinnen-Arbeitsräume abgearbeitet.

Die Ergebnisse werden in Arbeitsschutzausschüssen in den Schulen diskutiert und die (notwendigen) Maßnahmen vom Schulleiter/von der Schulleiterin an die Schulterwaltung oder die schultragenden Gemeinden weitergeleitet. Nach der Testphase dieses Projektes wird dann entschieden werden, ob dieses System ab 2003 flächendeckend auf alle Schulen in Baden-Württemberg übertragen werden kann.

Bei den sogenannten Pilotschulen handelte es sich um randomisiert ausgewählte Schulen, die an der Testphase der Gefährdungsbeurteilung der Lehrer und Lehrerinnen in Baden-Württemberg teilnehmen.

Arbeitsmedizienische Betreuung: Liste der Pilotschulen
Protokoll für Pilotschulen und Kindergärten: Protokoll-Vordruck (Word-Datei, 30 kb, 23.01.2003)

update:jb/ 20.07.2006 11:45 (J. Baumann)